Flieseneigenschaften Rutschhemmung

Mit rutschsicheren Fliesen mehr Sicherheit

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Rutschsichere Fliesen mit rauer oder profilierter Oberfläche gehören zur  großen Vielfalt in der Welt der Fliesen. Rutschsichere Fliesen bieten Ihnen mehr Sicherheit – eine rauere Oberfläche erfordert aber auch mehr Pflegeaufwand.

Einsatzgebiete für rutschsichere Fliesen:

In Privaträumen können Sie frei entscheiden, ob Sie rutschsichere Fliesen nutzen möchten. Sinnvoll sind rutschsichere Fliesen vor allem auf Terrassen und anderen Außenbereichen sowie rund um den eigenen Swimming Pool und die Sauna.

Für gewerbliche oder öffentlich genutzte Bereiche schreiben die Unfallversicherer rutschsichere Fliesen vor – besonders für Arbeitsräume mit erhöhter Rutschgefahr und für nassbelastete Barfußbereiche.

Verschleißeigenschaften >
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Alle Bodenbeläge sind dem Verschleiß ausgesetzt. Dieser hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

  • von der Benutzungsfrequenz
  • von den Verschmutzungs- bzw. Reinigungsbedingungen (Menge des Straßenstaubes mit Quarzanteilen, Art und Intensität der Schuhreinigung)
  • von der Art der Begehung (Geradeaus oder Drehweg)
  • von der Härte der Glasur
  • von der Dicke der Glasurschicht
  • vom Glanzgrad der Glasur (matt, halbmatt, glänzend)
  • von der Farbe und dem Helligkeitsgrad der Glasur

Im Normalfall wird der Verschleiß von Bodenbelägen durch Sand und andere Schmutzpartikel verursacht, die an den Schuhsohlen haften und bei Geh- und Drehbewegungen wie Schmirgel unter hohem Druck wirken. Bei Hartbelägen aus natürlichen Werkstoffen werden Verschleißerscheinungen der Oberfläche meist nicht als abträglich empfunden, solange ihre Funktionsfähigkeit erhalten bleibt.

Unglasierte Steinzeugfliesen nach DIN EN 14411, Gruppe BIa haben einen Verschleißwiderstand, der zu den höchsten aller Bodenbeläge gehört. Auch nach jahrzehntelanger intensiver Beanspruchung ist eine Abnutzung dieses homogenen Materials kaum erkennbar.

Glasierte Steinzeugfliesen nach DIN EN 14411, Gruppe BIb, BIIa, BIIb zeichnen sich durch ihre besonders pflegeleichte Oberfläche aus. Deshalb und wegen der Vielfalt ihrer Farben und Formen sind sie so beliebt.

Regelmäßig gereinigte und für den jeweiligen Anwendungsbereich zweckmäßig ausgewählte glasierte Steinzeugfliesen haben eine lange Lebensdauer.

Kratzende Stoffe, etwa Schmutzbeimengungen von Quarzsand, führen im Laufe der Zeit allerdings zu einer Glanzminderung oder zu einer gewissen Aufrauung der Oberfläche. Solche nutzungsbedingte Veränderungen können, da sie die Gebrauchseigenschaft der Fliesen nicht beeinträchtigen, nicht Gegenstand von Beanstandungen sein.

Um einem vorzeitigen Oberflächenverschleiß vorzubeugen, sind an allen Hauseingängen großflächige Fußmatten oder andere geeignete Schmutzschleusen anzubringen.

Der Oberflächenverschleißwiderstand ist nicht bei allen Glasuren gleich. Deshalb sind die glasierten Steinzeugfliesen in 5 Gruppen unterschiedlicher Belastbarkeit, die "Abriebgruppen" I bis V, eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet.

Die Bestimmung der Abriebgruppe erfolgt nach DIN EN ISO 10545-7.

Aus der nachstehenden Einteilung sehen Sie, welche Abriebgruppen für welche Anwendungsbereiche empfohlen werden. An extrem beanspruchten Stellen – und das gilt für alle Anwendungsbereiche – sind vom Gesamtbild abweichende Oberflächenveränderungen nicht auszuschließen.

In Grenzfällen empfiehlt es sich daher, die Fliese der nächsthöheren Beanspruchungsgruppe zu wählen. Selbstverständlich können auch Fliesen höherer Abriebgruppen in Bereichen mit geringeren Anforderungen verlegt werden.

Abrieb von Fliesen

Lassen Sie sich hinsichtlich des Abriebs der Fliesen von uns beraten:
Unglasierte Fliesen sind von Ihrer Beschaffenheit sehr widerstandsfähig. Wenn Sie sich hingegen für glasierte Fliesen entscheiden, sollten Sie den Abrieb der Fliesen, der in Abriebklassen bestimmt wird, unbedingt berücksichtigen. Die 5 Abriebklassen beschreiben die Strapazierfähigkeit einer glasierten Fliese. Allgemein gilt: Je glänzender die Glasur, desto geringer ist die Beständigkeit und größer der Abrieb der Fliesen.

Abrieb von Fliesen in Klassen:

Abriebgruppe I - Sehr leichte Beanspruchung

Bodenbeläge in Räumen, die bei niedriger Begehungsfrequenz ohne kratzende Verschmutzung mit weichbesohltem Schuhwerk begangen werden.
Beispiele: Schlaf- und Sanitärräume im privaten Wohnbereich.

Abriebgruppe II - Leichte Beanspruchung

Bodenbeläge in Räumen, die bei niedriger Begehungsfrequenz unter geringer kratzender Verschmutzung mit normalem Schuhwerk belastet werden.
Beispiele: Privater Wohnbereich, außer Küchen, Treppen, Terrassen, Loggien.

Abriebgruppe III - Mittlere Beanspruchung

Bodenbeläge in Räumen, die bei mittlerer Begehungsfrequenz unter kratzender Verschmutzung mit normalem Schuhwerk belastet werden.
Beispiele: Gesamter Wohnbereich mit Bädern, Dielen, Fluren, Balkonen, Loggien, ausgenommen Küchen, Hotelzimmer und Hotelbäder; Sanitär- und Therapieräume in Krankenhäusern.

Abriebgruppe IV - Stärkere Beanspruchung

Bodenbeläge in Räumen, die bei stärkerer Begehungsfrequenz mit normalem Schuhwerk in Bezug auf die Verschmutzungs- und Belastungshäufigkeit intensiver beansprucht werden.
Beispiele: Eingänge und Küchen im Wohnungsbau, Terrassen, Verkaufs- Und Wirtschaftsräume, Büros, Hotels u. ä.; Böden in Schulen, Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern usw.

Abriebgruppe V - Starke Beanspruchung

Für Anwendungsbereiche mit sehr starkem Publikumsverkehr stehen die Fliesen der Abriebgruppe V zur Verfügung, die einen sehr hohen Verschleißwiderstand aufweisen.
Beispiele: Friseurläden, Bäckereien, Imbissstuben, Eingangshallen für Hotels, Restaurants und Banken.

Abriebgruppe VI - Stärkste Beanspruchung

Dafür empfehlen wir nach wie vor unsere unglasierten Steinzeugfliesen und Feinsteinzeug, auch wenn es sich nur um besonders beanspruchte Teilbereiche von Bodenbelägen aus glasierten Steinzeugfliesen handelt.

Dies kann beispielsweise der Bereich von Ladenkassen oder Eingängen sein.

Trittsicherheitseigenschaften

Nach EG-Bauprodukte-Richtlinie müssen Bodenbeläge nutzungssicher sein. Dies erfordert in verschiedenen Bereichen, in denen Unfallgefahr zu vermuten ist, die Erfüllung besonderer Anforderungen; diese wurden von den Berufsgenossenschaften als Unfallversicherer erarbeitet und in Form von Merkblättern oder Richtlinien veröffentlicht. Zu diesen Anforderungen gehören auch solche an die Rutschhemmung. Bereiche mit Rutschgefahr (z.B. Verkehrsflächen in öffentlichen Gebäuden, Geschäftsräume des Einzel und Großhandels, Schwimmbäder, Sanitärräume) erfordern rutschhemmende Bodenbeläge, wie z.B. aus glasierten oder unglasierten Steinzeugfliesen mit feinrauer, rauer oder profilierter Oberfläche.

 

Bei kleinformatigen Fliesen wirkt sich der hohe Fugenanteil hinsichtlich des Grades der Rutschhemmung positiv aus. Man unterscheidet bei rutschhemmenden Belägen in öffentlich zugänglichen Bereichen nach solchen, die barfuß oder mit Schuhwerk begangen werden. Nicht geregelt ist bisher der privat genutzte Bereich, wie z.B. private Badezimmer oder Küchen, obwohl auch hier zunehmend Fliesen mit einer gewissen rutschhemmenden Oberfläche angefragt werden. Die Anforderung der Unfallversicherungsträger sind in den nachstehend erwähnten Vorschriften definiert. Bei unseren rutschhemmenden Fliesen finden Sie die Symbole und Hinweise auf die entsprechenden Bewertungsgruppen.