Heute schon an morgen denken – auf die Planung von Wand- und Bodenbelägen trifft diese Maxime auf jeden Fall zu. Schließlich ändern sich die Bedürfnisse an das Wohnumfeld im Laufe eines Lebens. Diese Ansprüche berücksichtigt zukunftsbewusstes Bauen bereits bei der Grundrissplanung. Denn nur so wird der Wohnraum flexibel nutzbar beziehungsweise kann mit relativ geringem Aufwand umgebaut werden.
Davon abgesehen zeichnet sich barrierefreies Bauen auch durch den bewussten und effizienten Umgang mit Baumaterialien aus. Besonders flexibel ist die Fliese. Wir zeigen Ihnen heute, worauf Sie bereits im Beratungsgespräch achten sollten, wenn es um das Thema Barrierefreiheit geht. Ein Überblick über die relevanten DIN-Normen rundet unsere Empfehlung ab.
Grundsätzlich müssen Bodenbeläge und Oberflächen für die Nutzung durch Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen und Kinderwägen geeignet sein. Sie sind dann barrierefrei nutzbar, wenn sie rutschhemmend und fest verlegt, eben und erschütterungsfrei berollbar sind. Doch Vorsicht, „Barrierefreiheit“ wird von Kundenseite oft missverstanden und bedeutet nicht ausschließlich, den Wohnraum für Mobilitätseingeschränkte oder ältere Personen zu gestalten. Im Gegenteil.
Jeder, der Nutzungskomfort groß schreibt, profitiert von einem barrierefreien Wohnumfeld, denn letztlich beschreibt der Begriff ganz generell die komfortable Zugänglichkeit sämtlicher Wohnbereiche. Immer mehr Familien mit kleinen Kindern bevorzugen mittlerweile schwellenreduzierte Großzügigkeit, vor allem zu Dusch- und Badewannen.
Stürze und Unfälle werden verhindert, die Pflege und Instandhaltung zudem erleichtert. Gleichzeitig bietet ein Gebäude, das die für barrierefreies Leben empfohlenen DIN-Vorschriften (DIN 18040) auch im privaten Wohnungsbau von Anfang an berücksichtigt auf lange Sicht Komfort und Sicherheit: Bewohner können ihre Wohnung bis ins hohe Alter selbstständig nutzen, künftige Umbaukosten können eingespart und Ressourcen entsprechend geschont werden. Besondere Anforderungen gelten für den Sanitärbereich, die in der DIN-Norm 18040-2 festgehalten sind.
Anders als für Beherbergungsstätten, öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten ist Barrierefreiheit im Sinne der DIN-Vorschriften hinsichtlich der Boden- und Wandgestaltung im privaten Bereich nicht für alle Wohnungen gefordert, sie bieten aber eine wertvolle Planungshilfe. Ein allgemeiner Überblick ist daher entscheidend für die professionelle Umsetzung.
Im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung von Sanitärräumen im Privatbereich erleichtert die DIN-Norm 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen: Wohnungen“ die Planung.
Die Norm berücksichtigt zeitgemäße ergonomische Erkenntnisse und dokumentiert diese auch im Bereich der Bäder. Ausschlaggebend bei Neubau oder Badmodernisierung ist neben großzügig bemessenen Bewegungsflächen zunächst einmal die richtige Platzierung und die Anpassbarkeit der Badausstattung.
Grundsätzlich heißt es laut DIN 18040-2 im Anwendungsbereich: „Die Norm gilt für Neubauten. Sie kann sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.“ Wird durch den Bauherrn oder einen Fördermittelgeber Barrierefreiheit nach DIN benannt, sollten Sie darauf achten, dass die Anwendung der DIN 18040 abzuklären und vertraglich zu vereinbaren ist.
Fliesen kommt beim barrierefreien Bauen eine besondere Bedeutung zu. Denn gerade mit vielfältigen keramischen Fliesendesigns lässt sich jeder Wohngeschmack stilvoll, individuell und sicher realisieren. Speziell die Bodengestaltung über alle Wohnräume hinweg ist architektonisch attraktiv und reduziert Übergänge und Schwellen.
Das Badezimmer spiegelt die Anforderungen an ein barrierefreies Wohnkonzept im Übrigen am besten wieder, da hier ein feuchter Boden schnell zur Gefahrenquelle werden kann. Rutschhemmende Fliesen der Rutschhemmungsklasse R9 und R10 sind daher die Maxime. Da zahlreiche Bodenfliesen in unterschiedlichen Rutschhemmklassen angeboten werden, lässt sich der Fliesenboden einheitlich gestalten, selbst wenn auf der Duschfläche eine höhere Rutschhemmung realisiert werden soll als im restlichen Bad (eine Rauigkeit R 10 ist die untere Grenze im Bereich der bodenebenen Dusche, bei geneigtem Boden ist R 11 oder höher sinnvoll.)
Werden die Fliesen bodengleich bis in die Dusche verlegt, sorgt das sowohl unter optischen als auch unter funktionalen sowie hygienischen Gesichtspunkten für ein stimmiges Gesamtbild. Übrigens: Die Kennzeichnung einzelner Bereiche wie der Weg zur Dusche oder der Belag rund um das Waschbecken erleichtert die Benutzung des Bades. Durch den Einsatz verschiedenfarbiger Fliesen können Sie die Bewohner bei der Orientierung unterstützen.
Ein Tipp: Die Installation einer Sitzbank in der Dusche ist im Rahmen barrierefreier Gestaltung oftmals gefordert. Fest in der Dusche verbaute und verflieste Sitzbänke können dabei die Montage von Klappsitzen ersetzen. Fliesen setzen hier ein echtes Highlight: Zum Hingucker werden Sitzbänke beispielsweise durch die Verfliesung der Duschzone mit Mosaik-Fliesen. Kommen dabei Mini-Formate zum Einsatz, lassen sich Kanten außerdem gut abrunden.
Primäres Ziel eines vorausschauenden Planungsvorhabens ist es, sowohl Wohnung als auch Wohnumfeld so zu gestalten, dass Menschen mit und ohne Handicap möglichst eigenständig und komfortabel darin leben können. Regeln bezüglich des barrierefreien Bauens sind in unterschiedlichen Gesetzen und Vorschriften enthalten. Technische Grundlagen und Anforderungen an das barrierefreie Bauen sind in den folgenden Normen beschrieben – ausführliche Details lesen Sie hier.
DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
"Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“ (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz). Die DIN 18040-1 beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, speziell auf die Teile des Gebäudes und der zugehörigen Außenanlagen, die für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Für Arbeitsstätten gibt es Technische Regeln für Arbeitsstätten: "ASR Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten".
DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen
„DIN 18040-2 gilt für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich auch die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird unterschieden zwischen - barrierefrei nutzbaren Wohnungen und - barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.“ [Quelle: Beuth-Verlag]
Die Einführung der Norm bzw. einzelner Punkte in die Technischen Baubestimmungen obliegt jedem Bundesland einzeln.
DIN 18040-3:2014-12 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3:
Die Norm beinhaltet Grundregeln wie Maße für benötigte Verkehrsräume mobilitäts¬behinderter Menschen, Grundanforderungen zur Information und Orientierung, wie das Zwei-Sinne-Prinzip, Anforderungen an Oberflächen, Mobiliar im Außenraum oder Wegeketten.
DIN 32984: 2011-10 Barrierefreies Bauen - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
Diese Norm legt Anforderungen an Bodenindikatoren und sonstige Leitelemente fest, um damit die Sicherheit und Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen im öffentlichen Raum zu verbessern.
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